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Die Betreuungsleistung des Verwalters bezieht sich hierbei nicht auf das Gesamteigentum, sondern ausschließlich auf
das gemeinschaftliches Eigentum.
Zur Verwaltung gehört die Unterhaltung, Erhaltung sowie die Wertverbesserung des gemeinschaftlichen Eigentums,
die Abwehr von Störungen und Schäden, die Organisation und Ausführung von Vereinbarungen, Beschlüssen und des
Rechnungswesens. Unsere Leistungen in der ordentlichen Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum entsprechen in erster
Linie dem des Wohnungseigentums-gesetz (WEG), geregelt im §27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sowie §28
Wirtschaftsplan und Rechnungslegung.
Das Leistungsspektrum:
- Betreuung von Wohnanlagen in allen Größen
- Wirtschaftabrechnungen, Wirtschafts- und Budgetplanung für die Eigentümer
- Berechnung und Abforderung von Sonderumlagen
- Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder und Anlage der Instandhaltungsrücklage
- Belegprüfungen, Eigentümerversammlungen und Beiratssitzungen
- überwachung und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs und Führung der persönlichen Wohngeldkonten
- Mahnung von säumigen Zahlern und Durchführung von Gerichtsverfahren in Kooperation mit Fachanwälten
- Hilfe und Unterstützung bei Wohnungsverkäufen
- Abschluss von Verträgen/ Rahmenverträgen mit Versorgungsunternehmen und Handwerksbetrieben
- Planung, Koordination und Abwicklung von Instandhaltungs-, Reparatur- und beschlossenen Sanierungsmaßnahmen
- Beratung in baurechtlichen Fragen bzw. Zusammenarbeit mit Architekten und Sachverständigen
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